Wer frisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, tut gut daran, auch seinen monatlichen Aufwand für beispielsweise Altersvorsorge, Darlehen oder Krankenzusatzversicherungen in die beantragte BU-Rente einzukalkulieren – damit nicht im Leistungsfall Teile der privaten Vorsorge aufgegeben werden müssen und der bis dahin gut ausfinanzierte Ruhestand plötzlich vor neuen Fragezeichen steht.

Jedoch ist mit Diabetes der Abschluss einer BU oft gar nicht oder nur mit begrenzter Laufzeit möglich (Ausnahme: über den Arbeitgeber im Rahmen betrieblicher Versicherungsangebote), und auch bereits abgeschlossene BU-Versicherungen lassen sich ohne Gesundheitsprüfung oft nur sehr begrenzt erhöhen. So kann es leicht passieren, dass entweder gar kein BU-Schutz existiert oder die vor Jahren – vielleicht noch als Berufsanfänger – abgeschlossene BU-Rente heute nicht ausreichen würde, um beispielsweise die private Krankenversicherung, den Bausparvertrag oder die monatliche Sparrate für die Altersvorsorge mit abzudecken.

Genau hier bietet ein deutscher Lebensversicherer eine hochinteressante Lösung an: ohne Gesundheitsprüfung kann eine „Mini-BU“ abgeschlossen werden, die im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit eine bestehende monatliche Zahlungsverpflichtung bzw. einen monatlichen Sparplan bis zu 250 Euro übernimmt, solange die Berufsunfähigkeit besteht (maximal bis 67). 

Wenn der dauerhafte Verlust der eigenen Arbeitskraft z. B. durch Krankheit oder Unfall abgesichert werden soll, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich das erste Mittel der Wahl. Sie versichert den eigenen, konkret ausgeübten Beruf und leistet eine so genannte BU-Rente, wenn diese Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann.

Für Diabetiker sind die Aussichten auf Versicherungsschutz hier am deutschen Markt leider gering – die tendenziell besten Chancen auf ein Angebot haben Typ-I-Betroffene. Allerdings wird ihnen selbst dann in der Regel nur Versicherungsschutz bis zum 50. oder maximal 55. Lebensjahr angeboten. Bedenkt man, dass gerade in den Jahren das BU-Risiko statistisch erheblich steigt, ist dies mehr als unbefriedigend.

 

Doch ein aktuelles Pilotprojekt lässt hoffen: Für einige Typ-I-Diabetiker ist damit nun echter BU-Schutz sogar bis zum 65. Lebensjahr möglich!

Dieser Beitrag richtet sich gleichermaßen an angestellte Diabetiker wie auch an alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern attraktive Mehrwerte anbieten oder diese ganz einfach aus sozialem Verantwortungsbewusstsein unterstützen möchten. Denn im Bereich der sogenannten Kollektivlösungen – also jener Versicherungsmodelle, die vom Arbeitgeber für die Belegschaft bereitgestellt werden – wächst die Zahl der Anbieter mit interessanten Konzepten.