Wenn der dauerhafte Verlust der eigenen Arbeitskraft z. B. durch Krankheit oder Unfall abgesichert werden soll, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich das erste Mittel der Wahl. Sie versichert den eigenen, konkret ausgeübten Beruf und leistet eine so genannte BU-Rente, wenn diese Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann.

Für Diabetiker sind die Aussichten auf Versicherungsschutz hier am deutschen Markt leider gering – die tendenziell besten Chancen auf ein Angebot haben Typ-I-Betroffene. Allerdings wird ihnen selbst dann in der Regel nur Versicherungsschutz bis zum 50. oder maximal 55. Lebensjahr angeboten. Bedenkt man, dass gerade in den Jahren das BU-Risiko statistisch erheblich steigt, ist dies mehr als unbefriedigend.

 

Doch ein aktuelles Pilotprojekt lässt hoffen: Für einige Typ-I-Diabetiker ist damit nun echter BU-Schutz sogar bis zum 65. Lebensjahr möglich!

Ob Sie am Pilotprojekt teilnehmen können, klären wir gerne anhand eines kurzen Vorab-Fragebogens – sprechen Sie uns an!
Diese Vorabprüfung ist für Sie völlig unverbindlich und gilt auch nicht als Antrag oder Vorabanfrage, es werden also zunächst noch überhaupt namentlichen Daten an den Versicherer übermittelt. Falls die Vorabprüfung ergibt, dass Sie für den Berunfsunfähigkeitsschutz bis 65 in Frage kommen, holen wir im zweiten Schritt ein konkretes Angebot (mit vollständiger Risikoprüfung) für Sie ein und bereiten Ihnen dann auf Wunsch die entsprechenden Antragsunterlagen vor.

Ihr Vorteil bei einem erfolgreichen Abschluss: Selbst wenn der Versicherer nach Abschluss des Pilotprojekts entscheiden sollte, seine Berufsunfähigkeitsversicherung doch nicht dauerhaft mit einer Laufzeit bis 65 für Diabetiker anzubieten, bleibt ihr neuer BU-Vertrag davon natürlich unberührt und wird wie bestätigt durchgeführt.

 

Was tun, wenn gar keine BU oder nur unzureichender BU-Schutz möglich ist?

 

Hier bleibt aktuell nur das Ausweichen auf eine der „kleineren” Lösungen: eine leistungsstarke private Unfallversicherung (rmehr dazu hier), von Januar 2011 bis Ende 2016 bestand zudem die Möglichkeit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit erleichterter Gesundheitsprüfung, die auch für Diabetiker möglich war. Leider wurde dieses Konzept zum 1. Januar 2017 vom Anbieter geschlossen. Wir werden natürlich berichten, sobald sich am Markt neue Möglichkeiten eröffnen.

Für Angestellte mit einem engagierten Arbeitgeber kann sich zudem noch die Chance auf eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine Kollektivlösung eröffnen, mehr dazu im Beitrag Neue Chancen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ein Arbeitgeber ermöglichen kann

 

Gerne am Markt beworben und daher zu erwähnen ist die Möglichkeit, bei einigen Anbietern von privaten Rentenversicherungen einen „Berufsunfähigkeitsschutz” ohne Gesundheitsfragen einzubauen. Gemeint ist damit aber keine echte BU-Rente, mit der die eigene Existenz abgesichert würde, sondern nur eine Entlastung von der Beitragszahlung für diese Rentenversicherung, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Während dieser Zeit wird die Beitragszahlung vom Versicherer selbst übernommen, eine Berufsunfähigkeit führt also nicht zu einer Unterbrechung des Altersvorsorgeaufbaus. Dafür ist im Leistungsfall natürlich der Papierkrieg mit dem Versicherer zu führen, ob eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Für einen Vertrag mit 50 Euro monatlich mag dies unverhältnismäßig sein, wer aber regelmäßig hohe Summen in den Aufbau seiner Altersvorsorge investiert, kann auf diese Option sicherlich einen Blick werfen.

Weitere Informationen dazu gibt es natürlich gerne auf Anfrage.