Der Bereich Krankenversicherungen und Diabetes ist zweifellos eines der komplexesten Themen, das man behandeln kann. Zum Start können hier daher nur ein paar allgemeine erste Bemerkungen gemacht werden, im Laufe der Zeit werden verschiedene Aspekte dann in einzelnen Beiträgen aufgegriffen werden.

Grundsätzlich muss aktuell gesagt werden: Nach der Diagnose eines Diabetes ist in der Regel der Weg in die Vollversicherung der Weg ins System der Privaten Krankenversicherung (PKV) versperrt. Wer dennoch aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht und seiner früheren Zugehörigkeit zum privaten Zweig der Krankenversicherung in die PKV muss, dem bleibt leider nur der Basistarif seines letzten Krankenversicherers. Sollte es dabei trotz des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Annahmezwangs zu Schwierigkeiten mit dem zuständigen PKV-Unternehmen kommen, kann es sinnvoll sein, sich Rechtsrat zu suchen.

 

Wer noch einigermaßen neu in einem privaten Krankenversicherungsvertrag ist und eine Diabetes-Diagnose erhält, muss leider damit rechnen, dass der Versicherer die damals im Antrag beantworteten Gesundheitsfragen ganz besonders gründlich hinterfragt. Hier wird es entscheidend sein, ob alle Fragen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen beantwortet wurden: der Versicherer kann sonst versuchen zu argumentieren, dass der Diabetes trotz Kenntnis oder klarer Anzeichen dafür nicht angegeben und damit die so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde. Sicherheitshalber sollte vor Einreichung der ersten Belege mit Diabetes-Bezug an den Krankenversicherer diese Problematik mit den behandelnden Ärzten und mit dem Hausarzt besprochen werden. Evtl. kann auch hier ein Rechtsrat vorab nicht schaden.

 

Gesetzlich Krankenversicherte sind hier in einer angenehmeren Position, denn das gesetzliche System kennt die Problematik der Gesundheitsfragen nicht. Allerdings sind die Türen für private Zusatzversicherungen mit Diabetes ebenfalls weitgehend verschlossen. Nur in den Anträgen reiner Zahnzusatzversicherungen gibt es die Frage nach Diabetes bzw. chronischen Erkrankungen nicht, da dieses Gesundheitsmerkmal für Zahnleistungen unerheblich ist.

Aktuell bieten jedoch zwei Gesellschaften am deutschen Markt kleine Zusatzversicherungen an, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können: diese leisten entweder für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, bieten eine moderates zusätzliches Krankentagegelde an oder ermöglichen die freie Krankenhauswahl.

Weitere Informationen erhalten Sie natürlich gerne auf Anfrage.