Nicht in allen Bereichen bedeuten Diabetes oder Folgen daraus eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.

Grundsätzlich keine Probleme haben Diabetiker im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig ist Diabetes von Bedeutung beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Kranken­versicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, ist der Gesundheitszustand jenseits von Zähnen, Zahnersatz und Zahnfleisch nicht von Interesse.

Ein Sonderaspekt seie an dieser Stelle jedoch erwähnt, die nichts mit der Versicherbarkeit zu tun haben, sondern eher für die Auswahl von Versicherungen interessant sein können, wenn beispielsweise Diabetes oder eine andere schwere oder chronische Erkrankung vorliegt:

 

Rentenversicherung: Nachweis einer schweren Krankheit

Bei staatlich geförderten Altersvorsorgewegen wie Riester-Renten oder Basisrenten („Rürup-Renten“) sieht der Gesetzgeber zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vor. Zu Beginn der Leistungsphase berechnet der Versicherer daher, welche monatliche Rentenzahlung er dem Versicherungsnehmer aus dem vorhandenen Vertragskapital zusagen kann. Dabei legt er die statistische Lebenserwartung des Versicherungsnehmers zugrunde – allerdings nur statistisch, ohne Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung. Für Personen mit einer schweren Erkrankung kann die voraussichtlich verbleibende Lebenserwartung jedoch geringer sein. Der Versicherer müsste also eigentlich das vorhandene Kapital auf einen kürzeren Zeitraum verteilen, sprich: eine höhere monatliche Rente darstellen. Doch kaum ein Tarif sieht hier eine Anpassungsmöglichkeit vor. Wenigstens eine Gesellschaft am deutschen Markt aber bietet hier eine Korrekturmöglichkeit: Wird zeitnah zum Beginn der Rentenzahlung eine schwere Krankheit nachgewiesen (hier mag es im Einzelfall auf den Diabetes-Typ und den aktuellen Gesamtzustand ankommen), so wird die angenommene Lebenserwartung angepasst und die monatliche Rente entsprechend erhöht.

Tipp:

Viele Haftpflicht- und Sachversicherungen ebenso wie z. B. Zahnzusatzversicherungen können Sie direkt online vergleichen und abschließen.