Ob Pflegetagegeld oder Pflegerente: Für Diabetiker ist der Abschluss einer Pflegekostenvorsorge in der Regel praktisch unmöglich, abgesehen vom sogenannten „Pflege-Bahr” (siehe dazu auch Der „Pflege-Bahr“ – ein Check der ersten Tarife). Das Risiko, im Falle einer Pflegebedürftigkeit alle privaten Reserven aufzehren und womöglich auch eigene Kinder belasten zu müssen, bleibt damit ungedeckt.
Zwar ist es schon länger möglich, eine leistungsstarke Unfallversicherung mit einer Unfallrente auch ganz ohne Gesundheitsfragen abschließen, die im Zweifel sogar lebenslang zahlt und damit für eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit eine gewisse Absicherung bieten kann. Doch das statistisch viel signifikantere Risiko der altersbedingten Pflegebedürftigkeit kann damit nicht aufgefangen werden.
Die Pflegeoption – ein noch zu wenig beachtetes Rechenmodell
Zuletzt aber kamen zwei deutsche Lebensversicherer mit einer ebenso einfachen wie flexiblen Lösung an den Markt, die man sich genauer anschauen sollte und hoffentlich auch bald von weiteren Lebensversicherern beachtet werden wird. Das Stichwort heißt „Pflegeoption” und beschreibt für eine normale private Rentenversicherung die Möglichkeit einer Neuberechnung nach Eintritt des Pflegefalls.
Wie die meisten wissen, funktioniert eine Rentenversicherung wie folgt: Bis zum gewählten Rentenbeginn wird angespart (klassisch oder mit Fonds), so dass ein bestimmter Vertragswert aufgebaut wird. Anschließend kann der Versicherte zum Rentenbeginn wählen, ob er das angesparte Kapital auf einmal entnehmen oder eine lebenslange Altersrente daraus erhalten will. Entscheidet er sich für die Altersrente, so nennt der Versicherer ihm eine monatliche Rentenhöhe, die von verschiedenen Faktoren abhängt, im Kern aber vor allem von der durchschnittlichen Lebenserwartung. Hierzu nutzen Versicherer sog. Sterbetafeln, aus denen erkennbar wird, welcher Geburtsjahrgang aktuell durchschnittlich wie lange leben wird. Über sein Versichertenkollektiv kann der Lebensversicherer dabei ausgleichen, wenn einzelne Versicherungsnehmer deutlich länger leben (denn andere versterben auch früher als der statistische Durchschnitt), so dass es im Ergebnis möglich ist, eine lebenslange Rente zu garantieren.
Doch was geschieht, wenn ein Mensch im Alter pflegebedürftig wird? Die nüchterne Antwort: Seine statistische Lebenserwartung verkürzt sich erheblich. Dies bedeutet aber auch, dass er seine Altersrente nun wahrscheinlich nur noch eine kürzere Zeit wird beanspruchen können. Der Kapitaltopf seines Rentenversicherungsvertrags könnte nun statt auf die ursprünglich angenommene Anzahl von Jahren auf eine mitunter deutlich geringere Anzahl von Jahren verteilt werden – und dies ergäbe pro Jahr bzw. Monat rechnerisch eine höhere Altersrente als ursprünglich angenommen.
Genau dies ist die Idee der sogenannten Pflegeoption.
Es wird also zunächst ganz normal eine Rentenversicherung bespart (oder gegen Einmalbeitrag eine sofort beginnende Altersrente abgeschlossen). Ebenso wird zunächst eine reguläre Altersrente nach den normalen Sterbetafeln des Versicherers festgelegt.
Modell 1: Große Steigerung in frühen Jahren, geringere Steigerung in späteren
Von diesem Punkt aus gehen die beiden Anbieter aber unterschiedliche Wege. Der erste Anbieter lässt die berechnete Altersrente erst einmal normal beginnen – und solange kein Pflegefall eintritt, läuft sie lebenslang.
Tritt aber Pflegebedürftigkeit ein und entscheidet der Versicherungsnehmer sich dann für die Ausübung der Pflegeoption, so wird die Altersrente neu berechnet: Je weniger Rente bisher schon bezogen wurde, je mehr Kapital also noch „im Topf” des Vertrags liegt, umso höher fällt die Erhöhung aus. In den ersten Jahren des Rentenbezugs kann dies ohne weiteres eine Verdreifachung der Altersrente bedeuten – und sie wird wiederum lebenslang garantiert. Auch ein späterer Wegfall der Pflegebedürftigkeit ändert dies nicht mehr.
Jedoch führt eine Pflegebedürftigkeit und Ausübung der Option in späteren Jahren zu einem immer geringer werdenden Erhöhungseffekt. Man kann bei diesem Modell also nicht mit einem festen Wert rechnen, sondern muss die Möglichkeit in Betracht ziehen, vielleicht erst sehr spät und damit kaum noch in nennenswerter Höhe die Pflegeoption auszuüben.
Modell 2: Kleiner Abschlag auf die Altersrente, dafür garantierte Verdoppelung
Der zweite Anbieter verlangt eine Entscheidung über Pflegeoption oder nicht bereits zum Beginn des Rentenbezugs (zur Auswahl stehen also mit Ende der Ansparphase: Kapitalentnahme, Bezug der normalen Altersrente oder Ausübung der Pflegeoption). Wird die Pflegeoption gewählt, so reduziert sich die berechnete „normale” Altersrente um circa 15 % und gilt in dieser Höhe nun als lebenslang vereinbart. Tritt aber zu irgend einem Zeitpunkt ab dem Rentenbeginn Pflegebedürftigkeit ein, so wird diese vereinbarte Rente garantiert und lebenslang verdoppelt.
In der Praxis scheint es vor diesem Hintergrund ratsam, beide Modelle zu kombinieren, wenn nicht aus bestimmten Gründen klar ist, welches der beiden sich für die persönliche Situation besser eignet.
Weitere Informationen und konkrete Berechnungen erhalten Sie natürlich gerne auf Anfrage.