Nicht in allen Bereichen bedeuten Diabetes oder Folgen daraus eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.

Grundsätzlich keine Probleme haben Diabetiker im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig ist Diabetes von Bedeutung beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Kranken­versicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, ist der Gesundheitszustand jenseits von Zähnen, Zahnersatz und Zahnfleisch nicht von Interesse.

Für zahlreiche Versicherungen ist Diabetes vollkommen irrelevant. Solche Verträge können also problemlos online in einem Tarifrechner verglichen und auch direkt abgeschlossen werden.
Als kostenloses Serviceangebot finden Sie eine Zusammenstellung solcher Tarifrechner unter folgendem Link:

www.mysurance.de